nein, es kommt auf die jeweiligen Ruhezeiten an die von der örtlichen Verwaltung vorgeschrieben sind, bei uns beispielsweise ist Mo-Fr um 19:00 Uhr Schluss >)Zitat:
Zitat von Schlipsträger
Zitat:
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen an Montagen mit Freitag nur zwischen 7:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 19:00 Uhr und an Samstagen nur zwischen 7:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 17:00 Uhr ausgeführt werden. Außerhalb dieser Zeiten sind ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten verboten
