Good to know: Wie man sich bei Polizeikontrollen verhalten sollte
(auf englisch und spielt in den USA, aber im Grunde auch auf Deutschland anwendbar)
(auch good to know: Sie haben das Recht zu schweigen - Vortrag in sieben Teilen
Druckbare Version
Good to know: Wie man sich bei Polizeikontrollen verhalten sollte
(auf englisch und spielt in den USA, aber im Grunde auch auf Deutschland anwendbar)
(auch good to know: Sie haben das Recht zu schweigen - Vortrag in sieben Teilen
Da hat wohl einer keine Ahnung vom Strafrecht und Recht allgemein in GER ...
Bei dieser Annahme muss kein richtlicher Beschluss her, dieser wird aber im Normalfall benötigt, ergo, ein Polizeibeamter kann das vom Richter absegnen lassen, das geht heutzutage in wenigen Minuten, ich habs schon live erlebt :)Zitat:
Die Anordnung einer Blutentnahme durch einen Polizeibeamten im Wege der Eilkompetenz ist bei irriger Annahme drohenden Beweismittelverlustes durch raschen Abbau von Betäubungsmitteln im Körper nicht willkürlich und führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot
Hä? Was bistn du für einer?
Und vor allem: was meinst du denn?
Um herauszufinden, was du denn überhaupt meinst, habe ich dein Zitat (woher auch immer das stammt) mal in Google eingegeben, und siehe da, Google wurde (oh Wunder!) fündig:
So, jetzt erklär du mir mal:Zitat:
Sachverhalt
Der Betroffene befuhr mit seinem Pkw öffentliche Straßen. Bei einer polizeilichen Kontrolle ergab ein Drogenvortest Hinweise auf BtM-Konsum. Der kontrollierende Polizeibeamte ordnete daher eine Blutentnahme an. Diese wurde um 19.01 Uhr durch einen Arzt durchgeführt. Der Polizeibeamte hatte zuvor weder den Bereitschafts-StA noch den Bereitschaftsrichter zu erreichen versucht, um eine richterliche Anordnung der Blutentnahme herbeizuführen. Das AG hat den Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG verurteilt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg.
1. wo hier eine Verweigerung eines Drogenvortestes ist (von dem hier die Rede ist) - tatsächlich verhielt es sich in diesem Fall so, dass der Kontrollierte (vermutlich) einem Schnelltest zugestimmt hatte(nicht nur das, er hatte auch Ausfallerscheinungen und zugegeben einen Tg vorher gekifft zu haben). Demnach gab es eine gesetzliche Grundlage, ihm Blut abzunehmen.
2. wer hier infrage gestellt hat, ob ein Richter eine Blutentnahme anordnen muss oder nicht. Das ist schlicht und ergreifen einfach nicht das Thema in diesem Thread.
3. warum du nicht auf die in diesem Thread besprochene Problematik eingehst, sondern ein irgendwoher kopiertes Zitat von einem richterlichen Beschluss postest, um mir (ich war doch gemeint, oder?) an den Kopf zu werfen Da hat wohl einer keine Ahnung vom Strafrecht und Recht allgemein in GER ...
4. wo du generell einen Bezug zu dieser Thematik siehst.
In der Schule hieße das: Thema verfehlt - setzen, sechs!
Verwirre doch die anderen nicht mit diesem Mist. Fakt ist und bleibt: niemals einer Urinkontrolle/Schweißtest oder sonstwie anders geartetem Drogenvortest einwilligen!
und wenn die grünen dich dazu "zwingen" wollen ( was sie garnicht dürfen ) einfach die dienstnummer und den namen geben lassen ( dazu sind sie verpflichtet ) und eine dienstaufsichts beschwerde schreiben gibts in google und schon ist das thema gegessen, und sie machen es nie wieder, denn das kommt in ihre akte (:o)
:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:Zitat:
Zitat von tattoomensch
Entschuldige, aber ich konnte nicht anders.
Bevor die dir ihre Dienstnummer geben, verpassen die dir ne Fußmassage :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:
wegen jack3d führerschein einkassieren lassen wär ja mal das geilste.. #spank
Also Muskelriss, bevor DU den Hobby-Juristen heraushängen lässt, bitte Texte lesen und auch verstehen! Sonst wirds peinlich!Zitat:
Zitat von Muskelriss
Der werte Herr "Komilitone" hat wahrsch. den Text kopiert und eingefügt. Macht nichts. Hättest du ihn verstanden, würdest du auch die Klappe halten.
Im Strafrecht, bzw. PolG NRW wird es dem Polizeibeamten gestattet, im wege der Eilkompetenz auch ohne richterlichen Beschluss Bluttests anzuordnen, und zwar auch gegen die Einwilligung des Betroffenen!.
Deine Vermutung von Punkt 1. wäre somit schon mal für die Tonne.
Wenn du meinst, du möchtest den Urintest verweigern, dann darf (und wird) der Polizist dich zwingen ein Bluttest zu machen, was unterm Strich das selbe Ergebnis hervorbringen wird: Konsum +
In deinem genannten Beispiel wurde dies durch das Gericht nochmal unterstrichen, so dass kein Beweisverwertungsverbot vorlag.
Dass du dich weigerst den Urintest durchführen zu wollen bestärkt lediglich den Beamten in seiner Annahme und Vorhaben.
Also:
Verwirre doch die anderen nicht mit diesem Mist. Fakt ist und bleibt: niemals im Internet klugscheizzern ohne Ahnung von der Materie zu haben.
In der Schule hieße das: Thema verfehlt - setzen, sechs!
Ja aber doch nur, weil die kontrollierte Person eben das getan hat, von dem ich abrate: irgendetwas zugeben, sich auffällig verhalten und einem Schnelltest zustimmen. Dem Sachverhalt von oben habe ich ja nicht gundlegend widersprochen - nur hat das mit dem Thema nichts zu tun.Zitat:
Zitat von anndron
Kein Bürger darf unter Generalverdacht gestellt werden. Zeigt er keine Auffälligkeiten, gibt er nichts zu und ein Schnelltest wird (zu recht) verweigert, darf der Polizist keinen Bluttest anordnen - PunktZitat:
Wenn du meinst, du möchtest den Urintest verweigern, dann darf (und wird) der Polizist dich zwingen ein Bluttest zu machen,
Junge, nicht ich habe das Beispiel gebracht, sondern bb-romeo und ist damit (wie auch du) am Thema vorbei.Zitat:
In deinem genannten Beispiel wurde
Der Polizist kann denken was er will - er braucht aber einen hinreichenden Verdacht. Und den bekommt er durch (wir alle kenen es bereits, nur du und romeo nicht):Zitat:
Dass du dich weigerst den Urintest durchführen zu wollen bestärkt lediglich den Beamten in seiner Annahme und Vorhaben.
durch eine Aussage, durch Auffälligkeiten bzw. durch einen Schnelltest. Deshalb wird er die Person auch beobachten (=Auffälligkeiten), befragen (=Aussage) und überreden (=Schnelltest).
Zitat:
Also:
Verwirre doch die anderen nicht mit diesem Mist. Fakt ist und bleibt: niemals im Internet klugscheizzern ohne Ahnung von der Materie zu haben.
In der Schule hieße das: Thema verfehlt - setzen, sechs!
Wie gesagt ich kenne das aus der Praxis. Ich arbeite in der Suchtprävention/-therapie. Da kommt es sogar mal vor, dass ICH dem Polizisten sage, er soll doch mal bitte einen Bluttest machen und dies und das prüfen lassen :)
Das mag ja sein, hat aber mit meinem Aufruf, einen Schnelltest abzulehnen, nichts zu tun.
Ich würde dir auch empfehlen, deinen Kunden (spricht man da von Kunden?) das gleiche zu raten
also sich nicht auf Plaudereien mit der Polizei einlassen, weil sowas schnell zu einer sich selbst belastenden Aussage führen kann
("Guten Abend. Haben Sie etwas getrunken?" - "Ja, ein Bierchen" - "Aha, dann pusten sie doch bitte mal"
obwohl ein Bierchen nicht zwangsläufig fahruntüchtig macht, hat man aber eingeräumt, unter Alkohleinfluss zu fahren. Wie groß dieser Einfluss ist, muss der Polizist nun testen (aber auch hier kann man einen Alkoholschnelltest verweigern - schließlich ist dieser gar nicht gerichtlich verwertbar - bedeutet aber auch, dass per Blutentnahme getestet wird)
Wenn man also nicht nach Alkohol stinkt, nicht auffällig gefahren ist und mit "Nein, ich trinke keinen Alkohol" antwortet, muss der Polizist das so hinnehmen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Und damit das Ganze hier nicht zu Offtopic wird, hier die Übersetzung für Jack3d-Benutzer:
- korrekt Auto fahren (niemanden gefährden, nicht auffällig fahren, nicht zu schnell fahren)
- Plaudereien mit der Polizei vermeiden (immer höflich bleiben, aber selbstbewusst sagen, dass man zu dieser und jener Frage nichts sagen kann. Gegenfragen wie "wie kann ich ihnen helfen" oder "warum wollen Sie das wissen? Stehe ich unter irgendeinem Tatverdacht" bringen den Polizisten in Erklärungsnot - Wer Fragt, Der Führt)
- Schnelltests verweigern (nach dem Grund/der Rechtgrundlage fragen; nochmal darauf hinweisen, dass man nichts falsch gemacht habe)