Zitat:
Postsendungen aus Ländern des Zollgebietes der Europäischen Gemeinschaft werden regelmäßig nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt, da sie im Binnenmarkt befördert werden. Sofern die Deutsche Post AG allerdings Anhaltspunkte dafür besitzt, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden, die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot verstoßen, legt sie auch diese Postsendung der zuständigen Zollstelle vor (Verbote und Beschränkungen).
Zitat:
Ergeben sich bei der Ein- und Ausfuhr von Postsendungen Anhaltspunkte dafür, dass für die in den Sendungen enthaltenen Waren Beschränkungen oder Verbote bestehen, werden diese Sendungen der Zollverwaltung zur weiteren Prüfung bezüglich der Zulässigkeit der Ein- oder Ausfuhr vorgelegt.