Zitat von Janine87
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. Wenn niemand hinterfragt, wie der Chef an seine Infos kommt, wird auch kein Hahn danach krähen. Sollte es doch jemand tun, wird der Arzt ggf. in schwere Erklärungsnöte kommen. :professor:
Nochmal: Der Arzt bleibt an die Schweigepflicht gebunden, auch wenn er ein Verbrechen aufklären könnte. Er darf nur darauf verzichten, wenn er eine Straftat verhindern kann, also wenn z.B. ein Patient sagt: "So, nun fahre ich nach hause und bringe meine Frau um.". Nicht aber, wenn der Patient in seine Praxis kommt und sich ausweint, weil er seine Frau schon umgebracht hat.