Zitat von DonGull
@ Mario Huanna
@ Mario Huanna
stimme mit dir bis auf 2 Punkte überein.
Würde als Zustellart des Briefes das Einwurfeinschreiben vorziehen,
denn wenn der Adressat das Schreiben nicht abholt, oder die Annahme verweigert wird, gilt es als nicht zugestellt.
Bei einem Einwurfeinschreiben ist das anders, weil der Brief in einen Bereich gelangt (Briefkasten), in der der Studiobesitzer gewöhnlicherweise Kenntniss von diesem erlangen kann.
Um es ganz dingfest zu machen, sollte das Schreiben vor dem Eintüten von einem Zeugen gelesen werden und dann der Umschlag geschlossen werden.
Solltest das Schriftstück persönlich vorbeigebracht werden und die Annahme wird verweigert, würde ich mir den Spass machen es dem Studiobesitzer oder einem Bevollmächtigten vor die Füße zu werfen,
denn auch dann gilt es als zugestellt. (Zeugen mitnehmen)
Grüße,
Peter
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