Klarstellung der Rechtslage
	
	
		Hier wird ja teilweise so viel Stuß geredet, dass ich mal einiges klarstellen muss.
McFit begründet die Erhöhung des Mitgliedbeitrags mit der Anhebung der MwSt. Die MwSt wird um 3% erhöht, während McFit die Preise um 6% erhöht. ENTGEGEN vieler Behauptungen hat McFit hierzu kein offensichtliches Recht. Gem. § 29 UStG kann McFit einen Ausgleichsanspruch von denen verlangen, die das Vertragsverhältnis vor dem 1.9.06 eingegangen sind. Wer nach dem 1.9.06 Mitglied wurde(was bei mir der Fall ist), kann auch auf die 15,90€ bestehen. Für den Rest, also die, die vor dem 1.9.06 Mitglied wurden, kann McFit einen "Ausgleichsanspruch" verlangen. Dieser kann aber nicht mal so hoch sein wie die tatsächliche steuerliche Erhöhung. Vielleicht wird McFit rund 20Cent fordern können. Mehr jedoch nicht.
Ich habe ebenfalls mit der armen Frau am Telefon gesprochen, die völlig überfordert war und behauptet, dass das die Rechtsabteilung McFits die Preiserhöhung abgesegnet hätte.
Falls Ihr mich fragt, dann wissen die ganz genau, dass das offensichtlich rechtswidrig ist.
Jetzt kann man natürlich einwenden, dass es typisch deutsch ist dagegen vorzugehen. Aber wenn Vodafone meine Grundgebühr nach drei Monaten erhöht, dann wechsle ich doch auch nicht zur Telekom, sondern bestehe auf mein Recht. Für uns alle geht es nur um ein paar Euro. Für McFit geht es um eine Umsatzsteigerung in Höhe von 3%. Das ist enorm für ein Unternehmen.
Ich werde demnächst einen Brief an McFit schreiben. Ich mache das zwar offiziel über einen Anwalt, mache die Arbeit aber selber. So kann ich gleich Anwaltsgebühren in Höhe von 25€ geltend machen. Tja, wer mich verarschen will, muss halt ein wenig früher aufstehen...
Wer Interesse hat mitzumachen, möge sich doch bitte melden. Ich helfe gerne weiter Euch die paar Euro zu sparen.