Bitte ausführlicher werden #popcornZitat:
Zitat von Hiroshige
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Bitte ausführlicher werden #popcornZitat:
Zitat von Hiroshige
Wieso denn sinnlos, ändi? Die Prostata dankt's. :dreh:Zitat:
Zitat von da_andi
ProbandenstudienZitat:
Zitat von Frau Bayersdorf
Vielleicht was ganz verrücktes: Arbeiten :professor:Zitat:
Zitat von Frau Bayersdorf
Gibt gut Geld und wenn man sich den "richtigen" Job sucht, dann kann man sogar ohne Zwänge in Ungarn Samen spenden :professor:
Die Identität des Spenders muss die Samenbank übrigends auch z. B. bei schweren Erbkrankheiten des Kindes offenlegen. Dann ist es wieder möglich, dass die Vaterschaft gerichtlich angeordnet wird. Darauf hätte ich gar keinen Bock.
Ja gut, hat positive Nebeneffekte. Die unterhaltsame Art von Gesundheitsvorsorge. :)Zitat:
Zitat von moogle
Aber so hab ich das eigentlich nicht gemeint, ich denke, das ein wesentliches Kernelement der Masturbation der egoistische Part ist. :professor:
Sowas ist ist nur einem selbst geschuldet, eine rein intrinsische Art der Motivation.
Wenn man sowas macht nur um den Nachbarn zu beeindrucken, die Quartalszahlen von Tempo aufzubessern oder um ein paar Kampf-Lesben zu ihrem Kind zu verhelfen wird daraus schon wieder eine Pflicht, das macht doch keinen Spaß...
Ja, man muss eventuell rückwirkend Unterhalt zahlen, aber nur rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt, ab dem man von der Unterhaltsverpflichtung wusste. Die ersten 18 Jahre demnach also nicht, Campi hat recht.Zitat:
Zitat von BlaZn
Zitat:
Zitat von LP22
PFFFFFFF... Anfänger!>)
Zitat:
Zitat von Schiffsjunge
sehr viele juristische Feinheiten, um hier eine Pauschalaussage zu bringen (um die es hier, nebenbei bemerkt, sowieso nicht ging).Zitat:
§ 1613
Unterhalt für die Vergangenheit.
(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.
(2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen
1. wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs (Sonderbedarf); nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung kann dieser Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn vorher der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist;
2. für den Zeitraum, in dem er
a) aus rechtlichen Gründen oder
b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,
an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 kann Erfüllung nicht, nur in Teilbeträgen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden, soweit die volle oder die sofortige Erfüllung für den Verpflichteten eine unbillige Härte bedeuten würde. Dies gilt auch, soweit ein Dritter vom Verpflichteten Ersatz verlangt, weil er anstelle des Verpflichteten Unterhalt gewährt hat.
man muss nur von Anfang an seine Ansprüche "geltend machen", schon sieht das wieder ganz anders aus :professor:
So, wollte gerade dort anrufen und ein Beratungsgespraech vereinbaren, leider schon geschlossen. Mache das naechste Woche, werde dann berichten wie der Onkel Doc auf meine Fragen bzgl. Unterhalt usw. reagiert.
nimms nicht persönlich, aber...
wie abgebrannt/verzweifelt/wasweissichwas kann man eigentlich sein, dass man sein sperma verkaufen will?