:)) das macht die geschichte unglaubwürdig. nüchterne türsteher. :rofl:Zitat:
Zitat von Gugy
Druckbare Version
:)) das macht die geschichte unglaubwürdig. nüchterne türsteher. :rofl:Zitat:
Zitat von Gugy
Nimm Dir einen Anwalt, ist das Beste was Du machen kannst, wenn es so weit ist. Sonst bist Du nachher der Dumme, so ist das leider bei uns. :sorg:
Als Beschuldigter hast du keinerlei Mitwirkungspflicht an deiner Strafverfolgung, abgesehen der Pflicht, auf Befragen deine Personalien anzugeben.Zitat:
Zitat von Gugy
Das Einschalten eines Anwalts hat den Vorteil, dass dieser die Akten einsehen kann.
Als Zeuge sieht das anders aus. Bei der Polizei hast du keine Erscheinungspflicht, wohl aber bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts.
:professor:Zitat:
Zitat von Unregistered
wenn du geholfen hast und die in der überzahl sind, ist es nothilfe!
Nothilfe aber nur so lange du nur einen schlag getätigt hast und nichts ernsteres passiert ist. da aber bb xy einem evtl. die nase gebrochen hat, hat es mit körperverletzung zu tun.
Lernt man in der Sachkundeprüfung §34a der GewO.
Greetz
aus sicherer quelle:
Die Nase ist ganz. Von seiner seite kommt keine Anzeige.
Glaub die Türsteher haben die Grünen gerufen, da diese massiv bedroht wurden....
naja Folgedessen, wird schon glatt gehen. einfach nichts sagen und nicht reagieren.
so und jetzt tobt euch noch aus, ich will noch ein paar perverse ideen :evil:
Zitat:
Zitat von Gugy
sag doch einfach:,, Die haben angefangen!"
goodfellas:daumen:Zitat:
Zitat von Frame77
konvertier zum islam und änder deinen namen in abu hamza dann wars das mit der strafverfolgung:professor:Zitat:
Zitat von Gugy
Nazi :professor:Zitat:
Zitat von newcomerstar