Hallo Zusammen,

ich habe hier eine Frage zum Haftungsauschluß. Angeblich gibt es ein Urteil, in dem ein Solariumbetreiber haften mußte, als sein Kunde in der geschlossenen Kabine bestohlen wurde.

Ich habe mich dumm und dämlich gegoogelt und fand lediglich einen Hinweis auf photomed.de. Das Urteil kann man nur lesen, wenn man dort Mitglied ist. Bin ich leider nicht.

Kann mir einer von Eich vielleicht weiter helfen?

Vielen Dank und Grüße