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  1. #1
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    wer muss zahlen bei diesem schaden:

    moin.
    folgende problemstellung:

    eine bankdrückbanksteht ziemlich nah quer am fenster, es bereitet mühe noch dran vorbei zu kommen und die scheiben aufzulegen.

    wer muss zahlen wenn:

    1. beim abbauen die stange überschlägt und das glas zerdeppert. sicherungen sind nicht vorhanden

    1b. 1. beim abbauen die stange überschlägt und das glas zerdeppert. sicherungen sind vorhanden aber viel zu schwergängig um sie jedesmal zu benutzen

    2. beim gewichtsscheiben dranpeppen die scheibe zerdeppert wird weil eine gewichtsscheibe drankommt.

    3. beim trainieren die stange ausschwenkt und die scheibe zerdeppert.

    danke

  2. #2
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    Ich denke das es nur durch Unachtsamkeit der Benutzer zu diesem oder ähnlichen "Unfällen" kommen kann.
    Tatsache ist doch, dass man lieber einmal mehr die Seiten wechselt beim Abbau der Gewichte und man zusehen muss dass ein solches Übergewicht einseitig nicht entstehen kann. Um das Kind mal beim Namen zu nennen, ich persönlich halte die für schlichtweg eine bodenlose Dummheit sondergleichen. Wie sagt man im Volksmund so schön?.....Dummheit muss bestraft werden. Also soll der Verursacher diesen Schaden schön selbst blechen. Nicht alleine deswegen das durch solch grob fahrlässiges Verhalten auch Menschen zu Schaden kommen können.

  3. #3
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    Normalerweise bist du, wenn du in einem Studio trainierst durch den Vertrag automatisch versichert.
    Bitte erst lesen, dann posten: http://www.bbszene.de/bodybuilding-f...30#post2466230

    Daten:
    1.88, 104Kg, ca. 9% KF
    Bankdrücken: 20*145 (PITT), 1*185
    Kreuzheben: 20*230 (PITT), 1*270

    "Zunächst Unvorstellbares wird sich einst...
    in unverschleierter Pracht offenbaren
    ."
    Galileo Galilei

  4. #4
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    es geht mir nämlich darum das es wirklich kein problem wäre ausversehen das hantelende in die fensterscehibe zu stecken. wie kann man freie gewichte so nah da dran stellen? falls mir das mal passieren sollte können die sich aufn kopf stellen...

  5. #5
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    Die Privathaftpflicht sollte im Grunde dafür aufkommen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von PhilippAlex
    Normalerweise bist du, wenn du in einem Studio trainierst durch den Vertrag automatisch versichert.
    Das ist so nicht richtig.. Warum sollte das Studio eine Versicherung abschliessen, um die Schäden abzusichern, die Mitglieder verursachen ?
    Unlogisch.

    Zu den Beispielen von Barbie:
    Eine Haftung setzt grundsätzlich erstmal ein Verschulden vorraus.

    Sollten z.B. Sicherungen vorhanden sein, aber nicht benutzt werden, wird mal höchstwahrcheinlich ein Verschulden feststellen -> Benutzer haftet.

    Sollte der Benutzer aber vortragen, das er NIE auf die Maschine/Hantelbank eingewiesen wurde, und es vielleicht erkennbar ein BB-Newbie ist, sieht die Sache wieder anders aus - hier wird der Richter vermutlich kein Verschulden sehen --> Studio bleibt auf den Kosten sitzen.

    Eine Fahrlässigkeit setzt eine Vorhersehbarkeit voraus. Wenn also Barbie jetzt schon sagt "das kann sehr leicht passieren" wird er sich hinterher kaum rausreden können.

    Denn mit Deiner Erfahrung hast Du den Schaden ja kommen sehen, also zumindestens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser acht gelassen.

    Ein grobes Verschulden würde ich nicht sehen, aber das ist wurscht, ein leichtes Verschulden reicht, um eine Haftung auszulösen.

    Wie bereits gesagt wurde - eine Privathaftpflicht sollte diesen Schaden decken - sie prüft zuerst die Ansprüche des Geschädigten, wehrt diese ab oder reguliert, je nach Sachlage.

    Gx
    Trantor

  7. #7
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    Zitat Zitat von Trantor
    Zitat Zitat von PhilippAlex
    Normalerweise bist du, wenn du in einem Studio trainierst durch den Vertrag automatisch versichert.
    Das ist so nicht richtig.. Warum sollte das Studio eine Versicherung abschliessen, um die Schäden abzusichern, die Mitglieder verursachen ?
    Unlogisch.

    Zu den Beispielen von Barbie:
    Eine Haftung setzt grundsätzlich erstmal ein Verschulden vorraus.

    Sollten z.B. Sicherungen vorhanden sein, aber nicht benutzt werden, wird mal höchstwahrcheinlich ein Verschulden feststellen -> Benutzer haftet.

    Sollte der Benutzer aber vortragen, das er NIE auf die Maschine/Hantelbank eingewiesen wurde, und es vielleicht erkennbar ein BB-Newbie ist, sieht die Sache wieder anders aus - hier wird der Richter vermutlich kein Verschulden sehen --> Studio bleibt auf den Kosten sitzen.

    Eine Fahrlässigkeit setzt eine Vorhersehbarkeit voraus. Wenn also Barbie jetzt schon sagt "das kann sehr leicht passieren" wird er sich hinterher kaum rausreden können.

    Denn mit Deiner Erfahrung hast Du den Schaden ja kommen sehen, also zumindestens die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser acht gelassen.

    Ein grobes Verschulden würde ich nicht sehen, aber das ist wurscht, ein leichtes Verschulden reicht, um eine Haftung auszulösen.

    Wie bereits gesagt wurde - eine Privathaftpflicht sollte diesen Schaden decken - sie prüft zuerst die Ansprüche des Geschädigten, wehrt diese ab oder reguliert, je nach Sachlage.

    Gx
    Trantor
    sach ich ja

  8. #8
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    Es gibt keine Versicherung über das Studio!
    Dann könnte der Besitzer ja alle alten Geräte beschädigen (lassen) und sich nach und nach neu einrichten..... so etwas kann keiner zahlen.

    Die Privathaftpflicht haftet für die Schäden die einem Dritten entstehen z.B auch durch Fahrlässigkeit.

    Bei grober Fahrlässigkeit ist eine Kostenübernahme in den meisten Verträgen ausgeschlossen.

    Grobe Fahrlässigkeit wäre gegeben, wenn der Benutzer die Möglichkeit eines Schadens "voraussehen" kann und und Ihn die Konsequenzen nicht interessieren > ist mir doch egal, wenn das Ding in die Scheibe kracht.

    Im Zweifelsfall lehnt Deine Versicherung ab und Du hast den Ärger mit dem Besitzer......

    Sprech doch lieber mal mit dem Studioleiter oder einem Trainer, vielleicht findet man einen besseren Platz.
    Oder such Dir eine/n Trainigspartner/in die im Notfall eingreifen kann.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Morgainne
    Es gibt keine Versicherung über das Studio!
    Dann könnte der Besitzer ja alle alten Geräte beschädigen (lassen) und sich nach und nach neu einrichten..... so etwas kann keiner zahlen.

    Die Privathaftpflicht haftet für die Schäden die einem Dritten entstehen z.B auch durch Fahrlässigkeit.

    Bei grober Fahrlässigkeit ist eine Kostenübernahme in den meisten Verträgen ausgeschlossen.

    Grobe Fahrlässigkeit wäre gegeben, wenn der Benutzer die Möglichkeit eines Schadens "voraussehen" kann und und Ihn die Konsequenzen nicht interessieren > ist mir doch egal, wenn das Ding in die Scheibe kracht.

    Im Zweifelsfall lehnt Deine Versicherung ab und Du hast den Ärger mit dem Besitzer......

    Sprech doch lieber mal mit dem Studioleiter oder einem Trainer, vielleicht findet man einen besseren Platz.
    Oder such Dir eine/n Trainigspartner/in die im Notfall eingreifen kann.
    Sorry...aber das stimmt so nicht ganz:

    nach §823 haftet wer andren SCHULDHAFT einen Schaden zufügt:

    das kann:

    - leichte Fahrlässigkeit sein
    - grobe Fahrlässigkeit sein
    - Vorsatz (wird i.d.R. noch unterschieden nach bedingtem Vorsatz und "echtem VORSATZ") - beim Vorsatz werden die Schäden "billigend in Kauf genommen (ala MIR DOCH EGAL WENN WAS PASSIERT) oder gar mit ABSICHT PROVOZIERT...(ala ich will ihm die NASE brechen o.ä.)

    Leicht fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser Acht läßt...(z.B. kurze Unaufmerksamkeit)

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht läßt...(d.h. wenn schon einfachste Überlegungen außer Acht gelassen werden), so nach dem MOTTO "Es wird schon nichts passieren"...

    in diesem beiden Fällen ist der Versicherungsschutz über die PHV gegeben. Den Ausschluß der GROBEN FAHRLÄSSIGKEIT kennt man i.d.R. von den Sachverträgen (Hausrat, Wohngebäude, Kasko) und auch z.B. in der Unfallversicherung.

    Welchen Sinn würde eine PHV machen, wenn Sie nicht auch grobe Fahrlässigkeit abdecken würde??

    Und wie der Kollege oben schon sagte:

    die PHV

    - PRÜFT die Schadenersatzansprüche ob sie gerechtfertigt sind
    - in welcher HÖHE sie ggf. gerechtfertigt sind
    - befriedigt die Ansprüche in der gerechtfertigten Höhe falls gerechtfertigt

    - WEHRT die Ansprüche ab, falls ungerechtfertigt (gibt i.d.R. dann Schwierigkeiten, wenn nach BGB keine HAFTUNG gegeben ist...aber dummerweise jemand aus der Familie oder aus dem Bekanntenkreis geschädigt wurde und man will, dass die PHV zahlt, es auch ein VERSICHERTER SCHADENFALL ist...aber die PHV wg. KEINE HAFTUNG => ABWEHRT und NICHTS zahlt).

    BT wenn Dir das Studio ein VERSCHULDEN nachweisen kann, wirst Du den Schaden bezahlen müssen; wenn Du ne PHV hast, wird die den Schaden im Falle der leichten oder groben Fahrlässigkeit erstatten.

    Greeeetz Sixxx

  10. #10
    Tautalego
    Gast

    Re: wer muss zahlen bei diesem schaden:

    Zitat Zitat von barbie_die_waldfee
    wer muss zahlen
    Ist das Management dieses Fitnessstudios nicht so clever gewesen und hat zusätzlich zu den AGB's in ihrem individuellen Vertrag vermerkt, dass das Studio jegliche Haftung für Schäden ablehnt, die durch Mitglieder verursacht werden? Wenn nein, dann hier meine (typisch juristische) Antwort zur Frage der Schuld: es kommt d'rauf an!

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