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					fitcom 6monate kündigungsfrist?
				
				
						
							
							
						
						
				
					
						
							hi leutz 
ich hatte am 1.1 einen vertrag am laufen gehabt 
dieser ging aber nur 3 monate da ich dan 17 wurde  
dan wurde mein vetrag einfach nur verlängert und man hat mir gesagt das ich jederzeit kündigen könnte ich habe bei der verlängerung keine unterschrieft oder sonstiges hinterlassen einfach nur müdlich klargestellt das ich weiter machen willl(ohne einen zeitraum zur nennen) ... 
jetzt habe ich vor ca 1 woche meine kündigung eingereicht und ein paar tage später bekam ich den schrieftlichen bescheid "sie können nicht kündigen da ihre llaufzeit nicht vorbei ist" bin natürlich erst mal da hingegangen und habe rumgemeckert wie es jetz aussieht, wan kann ich hir abhauen? und die olle meinte zur mir das ichj eine kündigungsfrist von 6 monaten habe.... 
was kann ich da machen? 
ich bin 17 und d.h. noch nicht vertragspflichtig oder?
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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							du kannst sehr wohl mit 17 rechtsgeschäfte abschliessen.muss mal anchfragen wie das ist.kenne da jemanden der sich mit recht auskennt
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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				Eisenbeißer/in
			
			
			
			
			
			
				 
			
			 
			
				 
				
				
				
				
					    
				 
			
		 
		
			
				
				
						
						
				
					
						
							Fitnessvertrag mit Minderjährigen = unzulässig 
 
6 Monate Kündigungsfrist = unzulässig (gesetzlich maximal 3 Monate)
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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					  Zitat von  Dream
					
				 
				6 Monate Kündigungsfrist = unzulässig (gesetzlich maximal 3 Monate) 
			
		 
	 
 Hast du zu der Aussage eine Quelle? Wir haben bei 24 Monaten sogar 12 Monate Kündigungsfrist. 
 
M.
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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				BB-Leicht-Schwergewicht
			
			
			
			
			
			
				 
			
			 
			
				 
				
				
				
				
					    
				 
			
		 
		
			
				
				
						
						
				
					
						
							
	
		
			
			
				
					  Zitat von  mibur
					
				 
				Hast du zu der Aussage eine Quelle? Wir haben bei 24 Monaten sogar 12 Monate Kündigungsfrist. 
 
M. 
			
		 
	 
  
§ 309 BGB: 
 
	
		
			
			
				Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
 
[...]
 
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
 
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
 
[...]
 
c) zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer;
			
		  
	 
 
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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							Also mibur, ich kenn dein Studio ja nicht, aber nach deinen Aussagen hier im Forum müsste dein Center ja auf der schwarzen Liste der Verbraucherschützer stehen   
 
Geschäftliches Interesse, ok, aber irgendwie würd ich mir als Kunde schon ziemlich über den Tisch gezogen vorkommen. 
Warum lässt Du denn deine Mitglieder überhaupt noch kündigen, wer nicht mehr will soll sich gefälligst um einen Nachfolger kümern und trägt selbstredend das Ausfallrisiko.  
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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							es hätte ein Erziehungsberechtigter unterschreiben müssen. 
 
Verträge ohne Unterschrift haben ohnehin keine Gültigkeit
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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					  Zitat von  EmundEm
					
				 
				Verträge ohne Unterschrift haben ohnehin keine Gültigkeit 
			
		 
	 
 Sofern das nicht allein auf Minderjährige bezogen sein sollte, wäre das falsch.  
(Im Urlaub vor einigen Monaten hat ein Studiobesitzer mit mir beispielsweise folgendes per Handschlag ausgemacht: "Du gibst mir 40 Euro und kannst dafür die nächsten 2 Wochen hier trainieren, so oft du willst." Dies war selbstverständlich ein rechtskräftiger mündlicher Vertrag. Solch eine Vereinbarung dürfte sogar unter den "Taschengeldparagraphen" fallen.)
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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					  Zitat von  EmundEm
					
				 
				Verträge ohne Unterschrift haben ohnehin keine Gültigkeit 
			
		 
	 
   , hab doch schon tausend verträge im internet ohne unterschrift abgeschlossen. auch für dienstleistungen
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
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							danke erst mal bis hirhin  
ich werde jetzt morgen erst nochmal dahingehen und was rummeckern vll lässt sich da ja noch was machen und ich finde ne lücke um aus der cadiohölle zur entkommen
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
		 
		
		
	
 
	
	
 
	
	
	
	
	
	
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