Zitat Zitat von HamburgerJung87
ich hatte auch vor kurzem eine vorladung/zeugnaussage...

habe den schrieb donnerstag abend aus dem briefkasten geangelt, termin war für freitag (nächster tag ) angesetzt.

ziemlich weit unten stand, dass man bei nicht erscheinen RECHTZEITIG absagen soll

mein chef hat sich am nächsten morgen jedenfalls ziemlich gefreut - 2 std. arbeiten und dann auf zur wache...
Das ist totaler Quatsch, da hättest Du nicht hingehen brauchen. Denn eine gerichtliche Vorladung muß dem Betreffenden mindestens sieben Tage vor dem Termin zugestellt werden. Ansonsten Pech...
Steht so in der Prozeßordnung.

Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet zu einer polizeilichen Vorladung zu gehen. Die müssen sich da schon nach Dir richten. Ich hatte schon einige in Nürnberg, das sind ca. 160 km weit weg von hier. Da habe ich sie gefragt, ob sie noch ganz klar sind? Darauf hin kam ein Beppo von hier zu mir nach Hause und bei einem Kaffee habe ich ihm dann erzählt was am betreffenden Abend los war.

Bei einer gerichtlichen Vorladung bist du verpflichtet zu erscheinen, dafür bekommt man ja auch Geld.

Ärgerlich ist nur, das die Idioten sich mit so was immer ein halbes Jahr Zeit lassen und man kann sich dann schon null die Bohne daran erinnern, was genau passiert ist und wer alles dabei war. Schon gar nicht, wenn man als Türsteher arbeitet und jedes Wochenende irgend ein Zoff ist.