Richtig ist es ist generell verboten in Hausordnung, Verträgen, etc. das mitbringen und konsumieren von eigenen Getränken zu verbieten.

Aber:

Ich kann sehr wohl entscheiden wo konsumiert wird.
- Nicht auf den Trainingsflächen (weder eigene Getränke noch Studiointerne)
- Wenn dann nur in den Umkleiden und nur aus Plastikflaschen.
- Im Kurs- und Cardiobereich nur in den von mir zugelassenen, bruch- und auslaufsicheren, Getränkeflaschen. Und die gibt´s nun mal nur mit meinen Getränken an der Theke die wiederrum nur zum gewinnbringenden Verkauf von Erfrischungsgetränken dient.

Begründung:
Der Studiobetreiber ist verpflichtet für die Sicherheit seiner Besucher zu sorgen, hierzu zählt auch auch das aufwischen von Pfützen wegen der Rutschgefahr (ausgelaufene Getränke!) und das beseitigen von Glasscherben woran man sich verletzen kann (zerbrochene Glasflaschen!)
Tut er dies nicht kann er im Schadensfall verklagt werden.
Desweiteren ist es dem Kunden durchaus zu zumuten wärend der Trainingszeit sich in die Umkleiden zu begeben um dort zu trinken, wenn ein generelles Getränkeverbot auf der Trainingsfläche besteht. Der Kunde wird also nicht benachteiligt, da auch die anderen Kunden zum Trinken die Trainingsfläche verlassen müssen um an die Theke zu kommen. (der Weg zur Theke ist halt wesentlich kürzer )
An den Stromführenden Cardiogeräten, die in der Regel einen nicht unwesentlichen Wert haben, könnte der Kunde durch auslaufende Getränke (in dem Fall seine eigene Flasche, meine sind ja auslaufsicher) die Geräte in ihrer Technik erheblich beschädigen. Diesen Schaden übernimmt seine Haftpflichtversicherung, "wenn" er den eine hat! Es ist wiederrum mir als Betreiber nicht zumutbar jeden Kunden zu überprüfen ob eine solche Versicherung besteht und bei allen Kunden die Flaschen auf bruch- und auslaufsich. zu überprüfen. Im Kursbereich kann eine herabstürzende Glasflasche oder nicht geprüfte Plastikflasche (wegrutschen und Glas!) gleich mehrere Personen schädigen. Diese gilt es zu Schützen mit dem gleichen Recht wie auch ein verletzungsfreies Training an den Geräten (durch ständige Wartung) verlangt wird.

Fazit:
Als Betreiber wird man verklagt wenn man keine eigenen Geränke erlaubt. Man wird auch verklagt wenn eben durch diese ein Unfall passiert.
Also nichts verbieten aber zu bestimmten Regeln! Den auch ich als dummer, geldgeiler Studiobetreiber muss mich irgendwie absichern, dazu bin ich verpflichtet.
"Für jedes Gesetz gibt es mind. eine Ausnahme oder Abwandlung"