Also ich habe es mir so überlegt , dass es doch für Fotos auch Urheberrechte geben müsste und folgendes gefunden:

"Jedes Foto unterliegt einem urheberrechtlichen Schutz. Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder als einfaches Lichtbild gemäß § 72 UrhG. Der Unterschied ist in der Praxis nicht wichtig und unterscheidet sich lediglich in der Schutzdauer von im ersten Fall 70 Jahren und bei einem Lichtbild gemäß § 72 UrhG von 50 Jahren.

Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) und das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG).

Dem Urheber selbst oder demjenigen, der ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Bildern hat, stehen im Falle einer Urheberrechtsverletzung Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gemäß § 97 UrhG zu."

Quelle:
http://www.e-recht24.de/forum/2417-w...afanzeige.html