Zitat Zitat von Placeboeffect
es steht aussage gegen aussage und das heißt so lange du nicht vorbestraft bist, im zweifel für den angeklagten!
das ist so nicht richtig. der richter wird erst einmal vom gesunden menschenverstand ausgehen und sich denken, dass man jemanden nicht ohne grund wegen morddrohungen anzeigt. und wenn die tante den richter gut überzeugen kan,ist der kollege dran-ob er es nun war oder nicht. deswegen einen anwalt nehmen.


das gleiche wäre, wenn du einen drängler anzeigst, keine zeugen hast und dieser plötzlich mit 5 brüdern das gegenteil behauptet. aussage gegen aussage ist pauschal schlichtweg falsch!