das ist so nicht richtig. der richter wird erst einmal vom gesunden menschenverstand ausgehen und sich denken, dass man jemanden nicht ohne grund wegen morddrohungen anzeigt. und wenn die tante den richter gut überzeugen kan,ist der kollege dran-ob er es nun war oder nicht. deswegen einen anwalt nehmen.Zitat von Placeboeffect
das gleiche wäre, wenn du einen drängler anzeigst, keine zeugen hast und dieser plötzlich mit 5 brüdern das gegenteil behauptet. aussage gegen aussage ist pauschal schlichtweg falsch!







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