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 Zitat von Meister Popper
falsch. wenn es begründet ist, dann jannst du durchsetzten, das der provider die anschlussadresse rausrückt, siehe unzählige abmahnverfahren bei filesharing. die reichen extra nur ne anzeige ein, damit sie die adresse bekommen und schließen sofort die anzeige
wieder falsch!
bzw nur in deutschland richtig.
hier, im gelobten schönen alpenland, gibts weder die EU-vorratsdatenspeicherung, noch auskünfte von providern. #popcorn
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