Zitat Zitat von Tank1982
Eingeführte NEM fallen unter das AMG, die Info habe ich direkt vom deutschen Zoll.
stimmt aber trotzdem nicht;

Nahrungsergänzungsmittel -> LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch)

Arzneimittel -> AMG (Arzneimittelgesetz)

wie bereits gesagt, die frage ist als was es von der Behörde des jeweiligen deutschen Bundeslandes eingestuft wird ; das selbe Produkt kann in den USA NEM und in Deutschland AM sein...