Ich weiss nicht, warum hier immer wieder Handyverträge mit Fitnessverträgen verglichen werden...........

Was haben Äpfel mit Birnen zu tun........


Im obigen Fall hat ein junger Mann per ärztlichem Attest mit Diagnose eindeutig nachgewiesen, dass er nicht am Training teilnehmen kann, warum wird das hier immer wieder in Frage gestellt bzw. angezweifelt, dass er wirklich krank ist............

Zitat Zitat von thedarkness82
der selben Meinung bin ich auch. Nur kommt der Kerl halt mit nem Attest an wo schon oben drübersteht: Ärtzliches Attest zur Vorlage beim Fitnessstudio.
.........................................bis auf weiteres nicht mehr am Training teilnehmen.

Darf doch echt nicht sein, dass Ärzte solch Atteste ausstellen!!

Zitat Zitat von Na Maste
Also ich vermute auch ein Gefälligkeitsattest dahinter.


Hier mal ein Auszug, verfasst von einer Rechtsanwältin bzgl. außerordentlicher Kündigung........

wichtig die Ausnahme.........

Können Sie den Fitnessvertrag vorzeitig kündigen?

Grundsatz

Vertrag ist Vertrag, mit anderen Worten, er kann nur unter den im Vertrag genannten Regeln gekündigt werden, soweit die Vereinbarungen nicht gegen gesetzliche Grundsätze verstoßen.

Ausnahme

Nach § 314 BGB kann ein „Dauerschuldverhältnis“ (um ein solches handelt es sich bei einem Fitnessvertrag) „aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, so sagt es das Gesetz, „wenn dem kündigendem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung... nicht zugemutet werden kann.“

Ein in der Rechtsprechung anerkannter wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist das Vorliegen einer Erkrankung, die dem Fitness-Mitglied die Teilnahme am Sport nicht nur vorübergehend unmöglich macht. Dazu muss der Erkrankte seine Sportunfähigkeit durch Vorlage eines Attestes nachweisen.

Vorsicht

Die Rechtsprechung ist hoch umstritten und sehr uneinheitlich, was die Anforderungen an ein solches Attest angehen. Das hat auch damit zu tun, dass viele Verfahren nur vor den Amtsgerichten landen und dort auch bleiben, da sie nicht „berufungsfähig“ sind (man kann nur in die Berufung gehen, wenn der so genannte Streitwert – hier die Summe der Mitgliedsbeiträge die vom Fitnesscenter geltend gemacht werden – über EUR 600,00 liegt). Daraus folgt, dass die Amtsgerichte relative Narrenfreiheit haben (natürlich im Rahmen der Gesetze, aber Sie sehen sicher an der Formulierung des Gesetzes, dass es viel Spielraum bei der Auslegung bietet).

Es sollte sich aus dem Attest mindesten ergeben:

* die Diagnose,

* die nicht nur vorübergehende Sportunfähigkeit und

* Anhaltspunkte dafür, warum der Erkrankte die Sporteinrichtung nicht mehr nutzen kann.

Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=27803&ccheck=1