Du solltest Dich dringend mit einem Fachanwalt für Wehrstrafrecht in Verbindung setzen (oder bei derzuvor genannten Rechtshilfe). Bloß nicht mit der Wehrdisziplinaranwaltschaft!!!
Janine hat prinzipiell recht, aber in der Praxis besteht (wie einige Vorposter es z.T. auch bereits erwähnt haben) die Möglichkeit Dich dafür in irgendeiner Art und Weise dennoch zu sanktionieren.
Viele Soldaten machen den Fehler, dass sie sich nicht früh genug um einen Rechtsbeistand/-Rat kümmern.
Wenn Dir was an Deiner Karriere liegen sollte, würde ich nicht mehr lange warten!
MfG,
Eraser







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