Zitat Zitat von alliZ
Die Frage ist aber auch was kann der Besitz von Steroiden für disziplinaren Folgen haben!?

Und schön wenn dein Bester OSA ist, aber die Regel sieht trotzdem anders aus weil sich nicht jeder Arzt daran hält und schon viele viel viel Chefs mehr wussten als sie wissen hätten dürfen und bei einer Straftat ist es eh vorbei mit Schweigepflicht!
Um eine SCHWERWIEGENDE (Mord, Vergewaltigung, etc) Straftat zu VERHINDERN, KANN der Arzt auf seine Schweigepflicht verzichten. Mehr nicht. Er darf auf bei der Behandlung eines besoffenen Unfallverursachers die Polizei nicht auf Alkoholgeruch hinweisen. Und er muss schon mal gar nicht.