Um eine SCHWERWIEGENDE (Mord, Vergewaltigung, etc) Straftat zu VERHINDERN, KANN der Arzt auf seine Schweigepflicht verzichten. Mehr nicht. Er darf auf bei der Behandlung eines besoffenen Unfallverursachers die Polizei nicht auf Alkoholgeruch hinweisen. Und er muss schon mal gar nicht.Zitat von alliZ







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