@Na Maste,

du liegst beim Einzelinhaber völlig verkehrt.

Verträge, die ein Studio mit einem Inhaber hat, sind juristisch genau soviel Wert wie mit einer GmbH.
Das Studio xx wird vertreten durch den Einzelinhaber, Studio GmbH zz wird verteten durch seinen Geschäftsfürer.

Die Verträge bleiben alle bestehen. Ein Wechsel des Eigentümers ist für keine der Seiten ein Kündigungsgrund.

Das Studio eines Einzelinhabers ist ein Unternehmen mit eigener "Rechtspersönlichkeit". Somit eine juristische Person.