Zitat Zitat von Schlipsträger
der kann machen, wat er will bis 22uhr
nein, es kommt auf die jeweiligen Ruhezeiten an die von der örtlichen Verwaltung vorgeschrieben sind, bei uns beispielsweise ist Mo-Fr um 19:00 Uhr Schluss

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen an Montagen mit Freitag nur zwischen 7:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 19:00 Uhr und an Samstagen nur zwischen 7:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 17:00 Uhr ausgeführt werden. Außerhalb dieser Zeiten sind ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten verboten