Wenn es stimmen sollte, dass DJ wirklich aktiv am Drogenhandel beteiligt war, d.h. wenn er wirklich gewerbsmäßig Drogen nach Thailand geschafft hat, dann habe ich recht wenig Mitleid. Auch wenn es natürlich ein herber Verlust fürs Wettkampf-BB wäre.

Aber keine Vorverurteilung: Im Zweifel für den Angeklagten.