Ich schließ mich meinen Vorposter an.

Die Investition für zusätzliche Einrichtungen wie Spiegel, Musikanlage, Umkleideschränke, Duschen, Toilette usw. müssen auch berücksichtigt werden.

Du solltest auch beim Finanzamt nachfragen ob ein gewerblich Betriebenes Studio ohne Ziel auf Gewinne als solches anerkannt wird. Sonnst könnte es als "Scheinselbständigkeit" gelten und die Mwst. kann nicht abgesetzt werden.