in dem urteil geht es um einen rheumakranken. das stand auch im attest drin.
bei den meisten "gefälligkeits"attests steht nur "ist auf unbestimmte zeit sportuntauglich"
das reicht leider nicht.
die erkrankung muss nicht im atest stehen, schon klar. und es geht den studiobesitzer nichts an. aber wenn dann irgendwann als letzte instanz vor gericht raus kommt, dass das mitglied sich den rücken verhoben hat und deswegen "auf unbestimmte zeit" kein sport machen konnte, wird die rechtssprechung etwas anders aussehen.....







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