nur damit ich das richtig verstehe:
es gibt eine klausel in deinem vertrag, dass du durch studienbescheinigung eher aus deinem vertrag kannst?
jetzt hast du die erste mitgleidschaft gekündigt. willst dich aber aus preisgründen erneut mit einem jahresvertrag anmelden, um dann in 3 monaten mit einer neuen studienbescheinigung einer anderen uni nach den preiswerten monaten erneut aus der mitgliedschaft zu können?
ganz egal, was ich als studiobesitzer in meinen abgs stehen hätte, so einen fall würde ich aussitzen und die beiträge immer weiter abbuchen und irgendwann die inkassogebühren draufschlagen, falls das mitglied zurückbuchen lässt (rücklastkosten natürlich auch noch dazu). am ende würde dann juristisch entschieden werde.: dich würde ich aber auf jeden fall nicht 2x den selben trick abziehen lassen.
sofern ich dein geschriebenes richtig verstanden habe
anders würde es aussehen, wenn das mitglied das gespräch suchen würde und mir seiner gründe darlegt. über alles lässt sich reden. aber stillschweigend so eine nummer abziehen- ist das normal geworden heutzutage?







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