gut das du eine ahnung hastZitat von hobbes
Damit ein Kaufvertrag rechtsgültig ist, müssen Angebot und Bestellung inhaltlich übereinstimmen. Dadurch entstehen beiden Vertragsparteien Rechte und Pflichten.
Der Kaufvertrag kommt durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Diese können entweder vom Käufer oder vom Verkäufer ausgehen. Durch Annahme der Willenserklärung durch die jeweils andere Partei, kommt der Kaufvertrag zustande. Dazu müssen beide Willenserklärungen inhaltlich übereinstimmen.







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