das eine ist n popliger Gewährleistungsfall. Hab ich glaub ich schonmal hier irgendwo geschrieben. Egal.
Werd das hier aber nicht breittreten alles mein (nicht allzu) armer Anwalt hat genug Ärger damit...

Fakt ist ja, das Amtsgericht schaut sich das erstmal ganz genau an. Könnt ja jeder kommen mit ner dummen Klage. Wenn der "potentielle Erstkäufer" da Klage einreicht weil er 600 Euro haben will, stellt sich für das Gericht erstmal die Frage, für was eigentlich. Wenn der "Verkäufer" dann dem Gericht schreibt dass alle Zahlungen schon längst rückgängig gemacht wurden, seh ich da realistisch wirklich nicht viel Chancen. Meinst, der potentielle Käufer rennt mit seinem Smartphone zum Richter und zeigt ihm What's App Nachrichten? Schwer vorstellbar, das alles. Aber eventuell findet er ja einen Richter, der grad mal einen guten Tag hat