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@ honk: Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und nicht der Bürger untereinander. Deshalb heißt das eine auch öffentliches Recht und das andere Privatrecht.
Glaub mir, ich hab 2 juristische Staatsexamen, ich weiß wovon ich rede.
@ mark: Hausordnungen kann man ändern und Verträge kann man kündigen und da lassen sich ganz andere Begründungen finden als ein paar Pickelchen.
Das Urteil mit den Getränken hat eine ganz andere Grundlage und dient hier absolut nicht als Vergleich. da ging es darum dass ein Studio in erster Linie eine Sportstätte und keine Bar ist. Und beim Sport muss man nunmal trinken, am besten sogar viel. So könnte das Studio dies ausnutzen und den Leuten quasi horrende Getränkepreise aufzwingen. Außerdem besagt das Urteil lediglich dass der Kunde NUR in der UMKLEIDE seine eigenen Getränke konsumieren darf.
Meine persönliche Einschätzung ist dass man in Ruhrs Fall als Kunde rechtlich keinerlei Chancen hat. Und falls doch würde man wohl kaum, wie schon jemand geschrieben hat, dort weiter trainieren wollen.
Is genauso wie mit nem Arbeitsplatz den man sich nach ner Kündigung gerichtlich erstritten hat, das macht dann keinen Spaß mehr dort zu arbeiten.
Ich würd entweder das T-Shirt anziehen oder das Studio wechseln. Diskussionen werden nix bringen und gerichtliche Schritte sind erstens zu teuer und zweitens ohne Erfolgsaussichten.
Wenn du aber noch ein paar M;onate wartest kannst du zu mir kommen und ich versuche dir dein Recht im Muscleshirt zu trainieren einzuklagen Muss schließlich auch meinen lebensunterhalt verdienen
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