Zitat Zitat von Cockroach
Bei laufendem Vertrag wird sich ein rausgeschmissender Kunde kaum rechtlicher Mittel bedienen, um sich die Mitgliedschaft in einem Gym zu erklagen, in dem er nicht erwünscht ist.
grade, weil er dort offensichtlich nicht erwünscht ist und es ihm somit nicht zumutbar ist dort weiter zu trainieren wäre es gut möglich, daß er sich ein mindestens gleichwertiges studio in gleicher entfernung sucht und den studiobetreiber auf schadensersatz in form von zahlung der differenz zum neuen mitgliedsbeitrag verklagt.