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	Das nehm ich dir nicht ab. Erst, wenn ich das Urteil schwarz auf weiß sehe.
		
			
			
				
					  Zitat von xxl69 so ist das auch nicht richtig. laut gerichtsentscheidung darf man das mitbringen verbieten wenn getränke angeboten werden, die äußerst günstig sind. weiterhin kann ich auch verbieten, die getränke auf der trainingsfläche zu verzehren. in den umkleiden kann ich es ja wieder erlauben.
 aber das einfachste ist: die sachen so billig zu machen das einfach keiner mehr auf die idee kommt sein eigenes zeug mitzubringen und auch keiner mehr nach "leitungswasser" verlangt.
 Wer definiert denn "äußerst günstig"?
 Was wenn jemand das Fitnesstudio verklagt, weil auf der Trainfläche, wo man schwitzen sollte, kein Trinken erlaubt ist? Das kann gefährlich werden u.U.
 Wenn jemand deswegen umkippt.
 Also Urteil her!
  Gx LP
 
 
	
	
 
	
	
	
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