Zitat Zitat von thedarkness82
Lord Vader
dann lies dir hier aus dem dir genannten Auszug den letzten Absatz durch. Warum haben dann wir als Betreiber nicht das selbe Recht...
(4) ist eine kann-bestimmung!!!ob dies zur anwendung kommt,entscheidet allein das gericht. nach abwägung der interessen beider parteien, kann es auch durchaus sein,dass ein gericht dem studio schadenersatz zuspricht, obwohl der kunde nach §§314 kündigt.kommt aber selten vor.

§§314 kommt immer nach abwägung der interessen beider parteien zur anwendung.also ist der kunde vor gericht nicht automatisch immer der sieger.aber seeehr oft...