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							Ein allgemeiner Tip bei sowas:  
 
Alle wichtigen Willenserklärungen wie Kündigung u.ä. immer per Einschreiben mit Rückschein schicken. Wenn man einiger Maßen sicher gehen will, ist es wichtig, diese nicht selbst zu schicken, sondern jemand anderen darum zu bitten. Auf der Rückseite des Schreibens läßt man denjenigen per Unterschrift bestätigen, an dem und dem Tag eine Kopie des umseitigen Schreibens an die Person/ Adresse xyz per Einschreiben geschickt zu haben. Das kann notfalls auch ruhig ein volljähriges Familienmitglied sein, denn vor Gericht wird nicht per se davon ausgegangen, daß Familienmitglieder grundsätzlich für einander Lügen. 
 
Ist ein wenig umständlich, aber ich mache es nur noch so, bei wichtigen Sachen.
						 
					 
					
				 
			 
			
			
		 
	 
		
	 
 
		 
		
		
	
 
	
	
 
	
	
	
	
	
	
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