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Eisenbeißer/in
Also ich hab gegoogelt was das Zeug hält wegen der Widerspruchsfrist und außerordentlicher Kündigung bei Beitragserhöhung.
Ich hab nur Widerspruchfristen bei Beitragserhöhungen im Versicherungssektor gefunden. Diese liegen zwischen 2 und 4 Wochen.
Das mit den 14 Tagen habe ich auf einer Schulung oder in einem Konzept zur Beitragerhöhung mitbekommen, finde aber grad nichts darüber in meinem Chaosbüro.
Es gibt meines Wissens ein Urteil das besagt, dass selbst wenn das Mitglied behauptet, es hätte kein Schreiben mit Ankündigung der Erhöhung bekommen, ein Richter darauf verwiesen hat, dass es zumutbar ist, dass man alle 2 Wochen auf seine Kontoauszüge kuckt und spätestens dort die Beitragserhöhung feststellt und spätestens dann Widerspruch einlegt.
Vielleicht ist ja Baumbart bei der Suche nach aktueller Rechtssprechung erfolgreicher. Ich finde leider nichts handfestes.
Gruß
michel
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