Zitat Zitat von PhilippAlex
Als was? wenn ich fragen darf.
klar darfst du das. im prinzip ist es aber egal, weil für alle freiberufler die gleichen standards gelten. in meinem fall sind es trainertätigkeiten, unter anderem auch als pt.

Wo angeben?
na überall. das geht bei der anmeldung beim finanzamt los, über visitenkarten bis hin zu den formellen standards für geschäftsbriefe und was weiß ich was da noch alles dazu kommt.

Wo hast du das her?
bundesministerium für wirtschaft und technologie:

Zitat Zitat von bmwi
Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen im Geschäftsverkehr - also auch auf ihrem Briefpapier, ihren Rechnungen, Angeboten usw. - mit ihrem bürgerlichen Vor- und Zunamen auftreten. Mindestens ein Vorname muss dabei ausgeschrieben sein.
Zitat Zitat von bmwi
Für Freiberufler gelten weitestgehend auch die oben aufgeführten Bestimmungen bei der Unternehmensbezeichnung. Allerdings brauchen sie nicht mit ihrem Vor- und Zunamen auftreten. Es reicht der Familienname. Zusätze wie Branchenbezeichnungen und Phantasienamen sind ebenfalls unter den oben genannten Bedingungen erlaubt.