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 Zitat von Mr.Ol
Da musst du den Vertrag mal lesen.Ausserordentliches Kündigungsrecht räumen dir Studios i.d.R. nur mit ärztlichem Artest ein, manche auch , wenn du so weit wegziehst , dass es dir nicht möglich ist das Studio weiterhin zu besuchen.Jedoch das auch nur im Sonderfall , wenn du spontan umziehen musst(z.B. Versetzung oder weil du vom Arbeitsamt dorthin vermittelt worden bist).Du kannst ja mal fragen , ob du einen Vertrag bis Jahresende machen kannst , ggf gehen sie auf dich ein.Studioketten können es sich leider leisten , so etwas abzulehen , aber fragen kostet nichts.
Hat jemand evtl. Erfahrung, ob es möglich ist, dass ich sowas im Vertrag als Zusatz hinzufügen kann ?
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