Ich will mal ein paar Sachen zu den hier manchmal angeführten jursitischen Folgen etc. sagen, muss aber um mich vorher abzusichern gleich sagen, dass ich hier keine juristische Beratung gebe, wie und ob man sich entsprechend in einer Kampfsituation verhalten soll.
Ich studiere Jura im 5. Semester und gebe hier nur ein paar Informationen die ich in meinem Studium so gelernt habe (oder so meinem juristischen Verständnis entsprechen, diese Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und uneingeschränkte Gültigkeit).

Viele haben Angst vor juristischen Konsequenzen und warten deshalb den "ersten Schlag" ab. Das ist so generell gar nicht nötig. Es kommt in der Situation konkret darauf an, ob der Angriff des "Stressmachers" UNMITTELBAR BEVORSTEHT. Wenn dies der Fall ist, dann sag ich, lasst es Krachen. Denn eigentlich ist es doch so, wer den ersten richtigen Treffer landet wird in den meisten Fällen der Sieger sein. Euer Recht auf körperliche Unversehrtheit ist sogar grundrechtlich geschützt, daher ist es euch nicht zuzumuten einen möglichen Schlag abzuwarten!
Das Problem ist nun vielleicht die Frage, wann steht der Angriff denn unmittelbar bevor. Hier kann man auf die sogenannte Parallelwertung in der Laiensphäre abstellen, will heissen, so wie ein objektiver Dritter die Situation beurteilen würde. Um es genauer zu sagen, wenn jemand dich agressiv angeht und schon von der Körperhaltung her anstalten zum Schlagen macht, einen Kräftig schupst oder meinetwegen sagt "so dem hau ich jetzt eine auf die ****** bla bla" und auf dich zukommt. Natürlich sind hier Übergänge fließend, aber seit doch mal ehrlich, man hat eigentlich ganz feine Antennen in so einer Situation und spürt es doch förmlich ob es Stress geben wird oder nicht? Natürlich gibts auch hier Ausnahmen....

Wenn ihr euch wehrt handelt ihr in Notwehr nach § 32 StGB. Das bedeutet die Körperverletzung die ihr begeht (um euch zu schützen!!!) ist nicht rechtswidrig! Dabei kommt es maßgeblich auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel an, will heissen, wenn euch ein kleines Würstchen schlägt solltet ihr ihm nicht unbedingt eure Bierflasche über den Kopf ziehen. Das ist aber eigentlich jedem klar oder? Wir erinnern uns Paralellwertung in der Laienssphäre!!
Es kommt darauf an das mildeste Mittel zu wählen, welches aber konkret geeignet ist (also ohne großes Risiko für euch) den Angriff abzuwehren. In der Regel die Faust würde ich sagen! Aber selbst wenn ihr überreagiert und tatsächlich etwas zu sehr hinlangt müsst ihr noch nicht in juristische Schwierigkeiten kommen. In solchen Fällen greift teilweise der Notwehrexess nach § 33 StGB. Wie dort steht wird man nicht bestraft wenn man die Grenzen der Notwehr aus "Verwirrung, Furcht oder Schrecken" überschreitet! Aber vorsicht, wenn man aus zum Beispiel Wut noch Nachtritt etc. dann ist diese Handlung nicht mehr entschuldigt.

Ein weiterer Punkt, sollte mal jemand sich tatsächlich vor Gericht verantworten müssen weil er meintwegen wegen Körperverletzung angeklagt wird (obwohl man sich ja nur gewehrt hat) dann wird sich das in aller Regel vor Gericht aufklären. Die Richter sind ja nun auch nicht blöd. Ich selbst habe ein Praktikum bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg gemacht und kann euch sagen in der Regel sprechen allein die Vorstrafen, welche diese Früchtchen die in Discos oder auf der Straße stress machen Bände. Was für einen Eindruck erweckt das wohl, wenn da in dem BZR-Auszug des vermeintlichen Opfers drinn steht, er und seine "Kumpels" haben schon in diversen Fällen Körperverletzungen, Diebstähle usw gegangen. Und ihr sitzt da als unbeschriebenes Blatt mit weißer Weste (was wohl auf die meisten hier zutreffen wird) und erklärt ruhig und gemäßigt den Tathergang wenn ihr befragt werdet.
Außerdem werden einfache Körperverletzungen bei Leuten die bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind in der Regel eingestellt, so zum Beispiel wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO.

Und zu allerletzt ein persönlicher Gedanke, meint ihr wenn so ein besagtes Früchtchen euch verletzen will und ihr ihm schön ein reinhaut, dann wird DER zur Polizei gehen wo er in aller Regel BEKANNT ist undzwar NICHT als OPFER SONDER als TÄTER?????? (Bei diesem Gedanken habe ich natürlich die Annahme zugrunde gelegt, dass Leute die in Discos oder auf der Straße Leute grundlos angreifen wohl in 99% der Fälle einschlägig vorbestaft sind!!!)

So, ich hoffe das konnte etwas weiterhelfen. Ich distanziere mich aber nochmal davon hier irgendjemandem Ratschläge zu geben er solle bei nächster Gelegenheit, wo ihm einer blöd kommt mal ordentlich hinlangen!!! Wir verstehen uns!

Ich persönlich werde diese Woche mal zum Boxen gehen, und für den hoffentlich nie eintreffenden Fall der Fälle denke ich, das ein schöner Knockout Schlag in so einer unangenehmen Situation sicherlich das beste ist antatt die "Kranichtechnik" vom Karatekid aufzufahren oder ähnliches!!

Ich wünsch euch, das ihr nicht in solch unangenehme Situation kommt wie leider schon einer unserer Kollegen hier ein paar Antworten über mir!
Gruß, Jan