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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Sportstudent/in
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    leider alles falsch.
    Du bist auch der unehelichen Kindesmutter gegenüber verpflichtet, Unterhalt zu zahlen... bis zum 3. Geburtstag deines Kindes.
    Vorausgesetzt, sie kann ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten/sie geht nicht arbeiten (was deinem Post zu entnehmen war).
    Ich habe das glücklicherweise hinter mir... Unterhalt für die Kindesmutter belief sich bei mir auf knappe 1000 Euro (exkl. Kindesunterhalt versteht sich).
    Sorry, aber so siehts aus.

    Details sind hier nachzulesen http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=36266

  2. #2
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    Also meine Schwester war in der situation und sie hat nen jahr von Hartz4 leben müssen weil der Kindesvater ebend nur fürs Kind zahlen musste. Und sie hatte nen Anwalt etc .......... Ihr stand nichts zu und jetzt nächste woche hat sie nen termin vor gericht weil sie mitlerweile mit nem anderen mann verheiratet ist und der kindsvater gar nicht mehr zahlen will........ obwohl das kind nicht adoptiert wurde oder dergleichen.

  3. #3
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    Das kann ja sein. Allersdings lag sein "Resteinkommen" dann sicherlich bereits unterhalb des notwendigen Selbstbehaltes. Einmal da angekommen, muß man auch keine weiteren Unterhaltszahlungen (zumindest der Kindesmutter gegenüber) mehr fürchten

    Edit: die Seite hier bringts noch etwas besser auf den Punkt (wobei der hier angegebene Selbstbehalt m.E. nicht merh stimmt ...ist mittlerweile bei irgendwas zwischen 8 und 900 Euro):
    http://www.musikerrecht.de/Rechtsgeb...iches_Kind.htm

  4. #4
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    okay das kann durchaus sein der typ war noch azubi und ich denke mal mehr als um die 600 netto wird da nciht reingekommen sein.

  5. #5
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    Na super,kann mich gleich nach nem Zeltplatz umschauen.

  6. #6
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    Soooo schlimm wirds wohl hoffentlich nicht werden bei dir.
    Hast ja quasi nur noch gut 2 Jahre vor dir oder du bleibst halt noch etwas länger mit ihr zusammen.
    Eine gute Nachricht habe ich aber auch noch für dich.
    Den Unterhalt für sie kannst du steuerlich geltend machen als außergewöhnliche Belastung (bis 7400 Euro ca.)
    Einen nicht unerheblichen Teil bekommst du also mit etwas Verzögerung wieder zurück.

  7. #7
    BB-Schwergewicht Avatar von Kuldren
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    wie kommst du auf 8 monate.
    Lesen...
    Wenn ich mich von meiner Freundin trennen würde,mit der ich seit 1,5 Jahren zusammen lebe.Und wir ein Kind haben(8Monate).Was würden für Kosten für mich zukommen wenn sie zuhause ist,als Hausfrau.
    auch wenns für essen oder wohnung wäre isses nur ungerecht.
    ...
    Du würdest die Mutter deines Kindes, dass gerade älter als ein halbes Jahr ist, ohne Geld für Wohnung oder Essen sitzen lassen?
    Ich hoffe deine Einstellung ändert sich irgendwann...klar ist es blöd für den Vater wenn die Mutter 3 Jahre zu Hause bleibt. Trotzdem ist es die Mutter seines Kindes und nicht irgendwer dem man Geld gibt...

  8. #8
    Men`s Health Abonnent
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    Zitat Zitat von Kuldren
    Lesen...



    ...
    Du würdest die Mutter deines Kindes, dass gerade älter als ein halbes Jahr ist, ohne Geld für Wohnung oder Essen sitzen lassen?
    Ich hoffe deine Einstellung ändert sich irgendwann...klar ist es blöd für den Vater wenn die Mutter 3 Jahre zu Hause bleibt. Trotzdem ist es die Mutter seines Kindes und nicht irgendwer dem man Geld gibt...
    ich dachte du meintest das mit den 8 monaten allgemein und nicht auf ihn bezogen.

    es kommt auch drauf wer wen wieso verlassen hat. wenn sie zb nen anderen hatte... tja dann würd ich nicht zahlen wollen.
    wenn ich ne andere hätte oder dann ist das was anderes.


    ich find 3 jahre definitiv zu lang

  9. #9
    75-kg-Experte/in
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    bring die sache so schnell wie möglich hinter dir!
    je länger du wartest umso mehr wirst du zahlen müssen!

    Such aber vorerst einen Anwalt auf und gehe jeden einzelnen punkt durch damit du nichts falsch machst.


    und BETE ZU GOTT und SEI FROH das du net geheiratet hast ...

  10. #10
    Sportstudent/in
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    Ich kann verstehen, wenn man diese Regelung im Einzelfall als ungerecht erachtet...habe ich im ersten Moment auch so gesehen.
    Glücklicherweise jedoch macht die Mutter meiner Tochter seit dem ersten Tag an einen sehr guten "Job". Sie stellt ihre eigenen Belange hinten an und geht sicherlich nicht verschwenderisch mit dem ihr zur Verfügung stehenden Budget um.
    Kurzum, sie agiert so, wie man sich das in der Situation erhofft.
    Sicherlich gab es auch innerhalb der fast 3 Zahljahre Momente, wo ich sie zum Teufel gewünscht und das Geld lieber verbrannt hätte, als es ihr zu überweisen.
    Schlußendlich jedoch geht es nur um das Kind. Und wie sagt man so schön,gehts der Mutter gut, gehts auch dem Kind gut.

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