Zitat Zitat von kappa90
leider alles falsch.
Du bist auch der unehelichen Kindesmutter gegenüber verpflichtet, Unterhalt zu zahlen... bis zum 3. Geburtstag deines Kindes.
Vorausgesetzt, sie kann ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten/sie geht nicht arbeiten (was deinem Post zu entnehmen war).
Ich habe das glücklicherweise hinter mir... Unterhalt für die Kindesmutter belief sich bei mir auf knappe 1000 Euro (exkl. Kindesunterhalt versteht sich).
Sorry, aber so siehts aus.

Details sind hier nachzulesen http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=36266
Richtig, 3 Jahre musst du zahlen, wenn sie net arbeiten geht.