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Sportstudent/in
 Zitat von kappa90
leider alles falsch.
Du bist auch der unehelichen Kindesmutter gegenüber verpflichtet, Unterhalt zu zahlen... bis zum 3. Geburtstag deines Kindes.
Vorausgesetzt, sie kann ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten/sie geht nicht arbeiten (was deinem Post zu entnehmen war).
Ich habe das glücklicherweise hinter mir... Unterhalt für die Kindesmutter belief sich bei mir auf knappe 1000 Euro (exkl. Kindesunterhalt versteht sich).
Sorry, aber so siehts aus.
Details sind hier nachzulesen http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=36266
Mh ja gut das wusste ich nicht. Gibt aber noch viele Sonderfälle. Z.B. wenn sie wieder in ehevergleichbarer Beziehung lebt, kann die Sache mit dem Unterhalt schon wieder anders aussehen. Am besten Anwalt fragen.
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Men`s Health Abonnent
 Zitat von LouFerrigno
Mh ja gut das wusste ich nicht. Gibt aber noch viele Sonderfälle. Z.B. wenn sie wieder in ehevergleichbarer Beziehung lebt, kann die Sache mit dem Unterhalt schon wieder anders aussehen. Am besten Anwalt fragen.
Und welche Frau, die nicht komplett blöde ist, wird sowas zugeben? Kostet ja Kohle.
Hab ich mit meiner Ex durch. Die hat beispielsweise verheimlichen wollen, dass ein neuer Stecher bei ihr eingezogen ist. Sie war mir immer noch die Hälfte der Mietkaution ihrer Wohnung schuldig, und ich war der Meinung, wenn ein neuer Trottel bei ihr einzieht, dass der mir die Kohle gefälligst abdrücken soll.... dann hat die doch tatsächlich gemeint, sie könnte mich bescheizzen und war dreist genug, es drauf ankommen zu lassen, ob der Tigger wohl noch immer so gutmütig ist und für alles grade steht.
Pech gehabt. Diese Vollpfosten. 
Edit:
Ach ja... sie hat vergangenen Dezember nun das dritte Kind vom dritten Mann zur Welt gebracht.
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