nur kurz: habe eine juristische Hausarbeit zum Thema "Schutz und Verwertung von Datenbanken" verfasst,
insofern nehme ich mir mal das Recht heraus hier zu urteilen.

Das Gutachten versäumt es komplett auf einen Schutz durch § 87b UrhG zu prüfen
( http://www.gesetze-im-internet.de/ur...5BJNG004301377 )

Hierzu gibt es auch ein BGH Urteil, das bereits einer Chartliste Datenbankschutz zuspricht:
http://lexetius.com/2005,1569

Insofern würde ich diesem Gutachten nicht all zuviel Beachtung schenken.
Und bevor ihr wieder mit "armes Deutschland" kommt,
den Ursprung hat dieses Schutzrecht in einer EU Richtlinie:
http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cg...guichett&lg=de