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Sportbild Leser/in
naja wenn der kunde, sich bei euch an den geräten verletzt hat und dadurch nicht mehr trainieren kann, oder er dadurch, dass es ihm falsch begebracaht wurde, schmerzen bekommen hat, also wenn ihr (das studio) in dem kleinsten zusammen hang an seinen schmerzen schuld sind, bzw an seiner trainingsunfähigkeit, dann müsst ihr ihm sie erstatten, da er ansonsten per anwalt, große schäden anrichten kann...
aber wenn er seine schmerzen selber verschuldet hat, hat sich eine hantel auf sein bein fallen lassen, dann müsst ihr garnichts ^^
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