Nein. Wenn man in Notwehr handelt, nicht. Aber jmd eine zu scheuern nur weil er diene Freundin betatschen will, ist unter den Umständen dass du ihn KO geschlagen hast zu heftig.Zitat von Makis83
Wenn dich jmd angreift dann darfst du dich wehren. Wenn du allerdings noch zuschlägst während dein Gegenüber schon längst am Boden liegt ist es was anderes. Man sollte wissen wie weit man gehen kann. Außer Gefecht setzen - ja. Nachtreten - NEIN!
Aber gerade zum Thema Zivilcourage: Wenn man jmd sieht der angegriffen wird und man weiß dass man helfen kann, sollte man es tun. Dann gilt auch die Notwehr - man darf Angreifer sogar an der Flucht hindern und sie fesseln.
Vor einiger Zeit wurde bei mir in der Nähe ein 60 Jähriger von zwei Jugendlichen grundlos nach dem diese in der Straßenbahn randaliert haben und rausgeworfen wurden, niedergeschlagen.
Ich war zu dem Zeitpunkt nur 150m entfernt aber habe es trotzdem nicht mitbekommen - Erst einige Zeit später (ich wollte schnell zu nem Freund etwas holen) hab ich das mitbekommen. Wenn ich früher weggegangen wäre hätte ich auch helfen können aber das konnte ich nicht wissen.
Wenn ich aber dagewesen wäre - hätte ich aber mit vollem Einsatz geholfen.
Es gab sogar in den Nachrichten nen Beitrag dazu wo sie gemeint haben man sollte in so einer Situation helfen, wenn man es kann. Was glaubt ihr wie ich mich in dem Moment gefühlt hab.
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