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ich bin mit 16 Jahren schon 30km ins Studio gefahren, wo ist das Problem wenn jemand 15 km fahren muss?
@manicstreet wenn die Verkehrsverbindung gut ist warum willst du dann kündigen?
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hier noch ein interessanter Link,
es wurde in einem Urteil sogar mal explizit auf die "50 km Klausel" eingegangen:
http://www.vz-bawue.de/UNIQ121752619...nk213952A.html
Außerdem können Verbraucher immer dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieses Recht kann durch Vertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden. Wann ein solcher Kündigungsgrund vorliegt, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Beim Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil kommt man sofort aus dem Vertrag heraus, wenn das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93). Etwas weitere oder schwierigere Anfahrtswege muss der Kunde aber in Kauf nehmen. Wird eine Kündigung nur bei „Umzug von mindestens 50 km Entfernung“ zugelassen, kann man die Klausel ignorieren (LG Düsseldorf, Urteil v. 7.11.1990, Az: 12 O 190/90).
Es muss also im Einzelfall abgewogen werden,
ob der Weg noch zumutbar ist oder nicht.
Bei den derzeitigen Spritpreisen wären das aber gut zwischen 50 und 100 EUR die du an Spritkosten bei 3x Fitnessstudio in einem Monat hinlegen würdest.
Ein ÖNV Ticket liegt sicher im gleichen Bereich.
Ich würde einen Brief schreiben, freundlich aber bestimmt
1) Kündigen aufgrund des wichtigen Grundes (Einschreiben)
-> Widerrufen der Einzugsermächtigung
2) auf die Urteile verweisen -> Klausel ungültig
3) genau begründen warum es unzumutbar ist für dich dort weiter zu trainieren
(Kosten, Zeitaufwand etc.)
Dann wird der Studiobetreiber dich entweder
a) Direkt aus deinem Vertrag lassen oder
b) Die Kündigung ablehnen
Wenn der Fall b) Eintritt kommt es dann darauf an wie viel Eier du hast,
sprich Lastschrift zurückbuchen, (gerichtlichen) Mahnbescheiden widersprechen,
evtl. mit Inkassobüros rumschlagen und am Schluss könnte halt wenn es ganz dumm läuft irgendwann die Gerichtsverhandlung kommen. Wenn dann eben festgestellt wird, dass der Weg doch zumutbar war kommt es halt ziemlich teuer.
(es sei denn du hast ne Rechtsschutz)
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@HHai ne Rechtschutz zahlt meines wissens nur wenn du Vetragsrechtschutz mit dabei hast, ham die meisten Standart-Rechtschutzversicherungen aber nicht.
Was is denn so schlimm wenn man mal 15 km zum trainieren fährt, die meisten Jahreskarten für den Nahverkehr gibts doch schon recht günstig.
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Sportstudent/in
Vertragsschutz ist bei Privatpersonen immer mit dabei. Aber kein Gericht würde in seinem Sinne entscheiden. 15km sind sogar mitm Radl zu bewältigen. Ab 30km wirds dann schwierig..
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BB-Leicht-Schwergewicht
Wie lange würde denn der Vertrag noch laufen?
TP
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 Zitat von IronTom
@HHai ne Rechtschutz zahlt meines wissens nur wenn du Vetragsrechtschutz mit dabei hast, ham die meisten Standart-Rechtschutzversicherungen aber nicht.
Sicher haben es nicht alle, aber doch recht viele,
z.B. im kleinsten Gothaer Standard-Paket ist sie dabei...
(ist aber auch nicht unbedingt nötig das zu diskutieren)
15 km sind auch nicht = 15 km,
in der Innenstadt 15 km im Feierabendverkehr zurückzulegen ist was anderes als auf der Landstraße.
Ein Monatsticket in der Größenordnung wird auch um die 50 EUR kosten,
Benzin wie geschrieben mit Sicherheit nicht billiger.
Wie sieht es da mit der Verhältnismäßigkeit mit den Fitnessstudiokosten aus ?
Ist das zumutbar ?
Dann der Zeitverlust, 15 km können in der Stadt mit dem Auto oder mit den Öffentlichen durchaus 30 min Fahrt bedeuten.
Sind also 60 Minuten (Hin und Zurück) Fahrt für 60 Minuten Training zumutbar?
Insbesondere wenn er ein Studio direkt vor der Haustür hätte...
Also ich kann es definitiv nicht entscheiden,
aber ich stelle aber vor allem die vielen "ja, ist zumutbar" solange in Frage,
bis jemand ein Urteil bringt das eine klare Grenze festlegt (was ich nicht glaube)
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