Ist ja in Ordnung, aber wer es sich leisten kann beide Versicherungsbeiträge parallel zu bezahlen wird in der Regel auch über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, so dass das Argument nicht verfängt. Gebe aber zu, mich insofern nicht korrekt ausgedrückt zu haben, der Einwand trifft der Sache nach zu, wird aber realiter kaum vorkommen.

Jedoch, lieber Kollege, was hilft das alles dem armen "FatalError"?