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 Zitat von bruce,wayne
"R-im-Kreis" ist ursprünglich ein Begriff des anglo-amerikanischen Rechts und weist auf eine beim USPTO eingetragene Marke hin. "tm" oder "TM" ist ebenfalls ursprünglich ein Begriff des anglo-amerikanischen Rechts und weist auf eine "Schutzmarke" hin. Schutzmarken sind Kennzeichenrechte, die allein durch die produktbezogene Nutzung eines Begriffs entstehen können. In Deutschland ist eine solche Begründung von einfachen Kennzeichenrechten grundsätzlich nicht möglich.
Sowohl "C-im-Kreis" als auch "R-im-Kreis" oder "tm" sind in Deutschland rein rechtlich betrachtet ohne Bedeutung.
Alles klar, dann bin ich wieder etwas schlauer, vielen Dank
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