Ich meine dass Ephe unter das Arzneimittelgesetz fällt. Nicht aber unter das Betäubungsmittelgesetz, bzw. unter Substanzen, nach deren Einnahme du nichtmehr am Straßenverkehr teilnehmen darfst.Zitat von marco129
Soll aber schonmal vorgekommen sein, dass Leute die Ephe genommen haben bei nem Schnelltest positiv auf Amphitamine waren, da beide Substanzen sich etwas ähnlich sind.
Nach der Blutprobe ist mann dann aber raus aus dem Schneider, da dort dann nix gefunden wird.








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