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Also meine Freundin ist Sport- und Gymnastiklehrerin und betreut die §20-Kurse in einem der beiden Studios, in denen ich arbeite. Von daher mal folgende Infos:
Bei den bezuschussungsfähigen Rückenkursen muss der Kursleiter Diplom-Sportlehrer, Physio, staatl. geprüfter Bademeister oder Sport- und Gymnastiklehrer mit einer entsprechenden Weiterbildung im Bereich Rückenschule sein. Diese ist nicht billig und muss regelmäßig durch Refreshkurse aufgefrischt werden.
Der Kurs ist als 8-10 Wochenkurs anzulegen, es muss an mind. 80% der Termine teilgenommen werden, damit die KK bezuschusst, i.d.R. also 8-10 Kurse.
Die KK bezuschussen explizit keine Studiomitgliedschaften! Der Kurs muss extra gebucht werden, bzw. die Mitglieder müssen für den Zeitraum des Kurses beitragsfrei gestellt sein (offiziell also kein Mitglied - ist ein recht kompliziertes Verfahren, welches funktioniert, aber aufwändig ist).
Damit die KK bezuschussen, muss ein Konzept vorgelegt werden, dazu die Qualifikation des Kursleiters nachgewiesen werden.
Ähnlich verhält es sich mit den Präventionsbereichen Herz-Kreislauf, Entspannung und Ernährung.
Sind all diese Dinge gegeben, dann erstattet die KK dem Kursteilnehmer nach Ende des Kurses und Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung i.d.R. 80% der Kurskosten, max. jedoch 75€, das ganze 2x pro Jahr. Das ist die Empfehlung nach §20 SGB V, viele KK weichen davon aber ab: die BKK R+V bezuschusst bsp. so viele Kurse wie beliebt. Insgesamt zahlen sie max. 480€ pro Jahr. JEde KK handhabt das anders.
Ist ein riesiges Kuddelmuddel. Wir sind ein wirklich großes Studio, welches u.a. auf Gesundheitssport ausgelegt ist und selbst hier gibt das oft Verwirrung. Will keinem zu nahe treten, aber in nem kleinen Studio, welches eher in die Richtung BB geht, wird das schwer (hat nichts damit zu tun, dass ich den Trainern oder Studioleitern die nötige Qualifikation aberkenne, aber wir sind hier in Deutschland).
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§20
Volle Zustimmung an Cookin T!
Aber es ist doch trotzdem witzig, dass Deine Freundin, die eine staatl. Anerkennung als Gymnastiklehrerin hat, nun trotzdem immer wieder Refresher beim DSB machen muss. Sie hat eine drei-jährige Ausbildung, und die hat sie nicht zum Spass gemacht!
Cookin T hat es angesprochen: Es herrscht ein tierisches Kuddelmuddel.
Die Rückenschule ist beispielsweise etwas völlig anderes als eine Wirbelsäulengymnastik. Reha Sport hat nichts mit Präventiv Kursen zu tun, usw.,usw.
lasst Euch aber nicht abschrecken. Man muss sich halt in die Materie richtig einarbeiten.
Ob kleines oder großes Studio spielt für mich allerdings keine große Rolle. Begründung: Ein kleiner Aerobicraum reicht für viele Kurse, und Walking z.B. wird natürlich draussen angeboten.
Es darf nur nicht der Eindruck entstehen, dass hier Bodybuilding auf Rezept angeboten wird.
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Eben das meinte ich. Allein die Anerkennung der einzelnen Kurse/Kursleiter bei den einzelnen KKs ist nicht gerade ohne Aufwand. Man muss sich halt wirklich einarbeiten, sonst sollte man es bleiben lassen.
Was im Übrigen auch nicht uninteressant ist, ist der §44 SGB IX (Rehasport). Wer über KK-Bezuschussung nachdenkt, sollte auch da mal einen Blick drauf werfen.
Und ja: Meine Süße war dezent angenervt von dem Refresh-Kurs. Kosten wurden zwar vom Studio getragen, aber dennoch musste sie 2 Tage da rumsitzen um ein paar Happen Neues aufzuschnappen. Für jemanden, der sich 3 Jahre durch eine nicht gerade oberflächliche Ausbildung gekämpft hat (gilt gleichermaßen für Physios), sind diese Refreshdinger meist völlig für die Füße. Wenn ich mir die Handouts anschaue, dann ist das selbst für nen popligen B-Trainer mit Interesse am Thema und Eigeniniative im Bezug auf Weiterbildung, ein Witz!
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