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Prävention §20
Hi,
Ich habe eine beispiel auf meine website welche zum downloaden ist http://www.powerzirkel.de/physiotherapie/prävention-20/
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Ich würde dazu nicht Kurskonzept sondern Stundenplan sagen.
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Kann mir noch jemand ein §20 Konzept zuschicken ?
und weis jemand warum das kieser Training mit § 20 geht dachte man darf kein Geräte Training bei §20 machen.
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Kiesertraining...tja Kieser halt ... ich werfe mal ganz frech in den Raum, die haben das Konzept bei einem "guten Bekannten" in einer KK eingereicht. Wenn so ein Konzept bei einer KK durch ist, ist nur noch reine Formsache damit die anderen KK´s den Kurs auch anerkennen.
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das heist ich muss das jetzt auch nen guten bekannten finden und da mein Konzept durchbringen
hat jemand für normale Rücke kurse konzepte ??
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Eisenbeißer/in
Ähm... mit Präventionskursen nach §20 bist du ungefähr 10 Jahre zu spät.
Jetzt verdienst Du damit so gut wie kein Geld mehr.
Rehasport nach §44 ist das Mittel der Zeit.
Geld verdienen mit Präventionskursen über die Krankenkassen war vorgestern. Da ist mittlerweile so ziemlich alles weggekürzt.
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Die Frage war ja u.a., ob eine Ausbildung an einer Akademie und Fortbildungen ausreichend sind. Das muss verneint werden, denn die Krankenkassen prüfen immer die Grundqualifikation (je nach Bereich z.B. Krankengymnast, Physiotherapeut, Arzt, Diätassistent, ...) und die jeweilige Zusatzqualifikation (je nach Bereich z.B. Nordic Walking-Instructor, Rückenschullehrer, Aqua-Fitness-Instructor, Yogalehrer,...). Im Bereich Entspannung wirds dann brenzlig, weil die Zusatzausbildung Yogalehrer z.B. an einer bestimmten Mindeststundenzahl bei der Ausbildung gebunden ist.
Im Allgemeinen werden die drei Bereiche Ernährung, Bewegung und Entspannung unterschieden.
Auch bei der Aussage "Wenn eine KK das geprüft hat und positiv bewertet hat, dann erkennen die Anderen das auch an" - wäre ich vorsichtig. Es gibt ja eiinen neuen Leitfaden und die KK prüfen wieder vermehrt einzeln für sich und auch erneut. Das BVA (Bundesversicherungsamt = Püfbehörde der KK), prüfen zur Zeit auch, ob die KK richtig geprüft haben.
Außerdem gilt zu beachten, dass sich die kompletten Erstattungsgrundsätze dieses Jahr geändert haben...
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