Zitat Zitat von Medusa
Du hast meinen Frage nicht verstanden oder nicht richtig gelesen. Es geht um die Haftung in der Kabine; einem abgeschlossenem Raum. Es gibt hierzu ein Gerichtsurteil, welches den im Solarium aushängenden Haftungsauschluß in diesem Fall für nichtig erklärt.

Danke für den Hinweis mit der Figur.
Eben! In diesem Fall. Es gibt kein Grundsatzurteil über so etwas.
"Photomed" ist der Bundesfachverband für Solarien und Besonnung - also
Betreiber-spezifisch. Wieso sollte man als Kunde dort ein kostenloses Passwort bekommen? Wenn die Kabine abgeschlossen war und man in man seine Tasche auf den Boden zur Wand an der unten offenen Nachbarkabine stellt ist man selbst dran schuld. Das wird es kein Gricht geben die zu Gunsten des bestohlenen urteilen würde. Ausserdem fragt das seinen Anwalt.

Eine ganz einfache Lösung wäre gewesen, dass man sich ein Stahlkabel mit Schloss besorgt. Das Material hierfür gibt es in jedem Baumarkt für wenige Euros. Das eine Ende wird fest in der Tasche verankern, bei einer Ledertasche z.B. mit Nieten am Innensaum. Eine Schlaufe am anderen Ende und ein kleines Vorhängeschloss, und schon bildet die Tasche mit dem Solarium eine untrennbare Einheit.